Liebe HGV-Mitglieder,
Bund und Länder stellen erhebliche Mittel zur Verfügung, die Unternehmen und Selbstständige vor den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie schützen sollen.
Hierzu werden Überbrückungskredite für Unternehmen zur Verfügung gestellt, aber auch Zuschüsse/Unterstützungszahlungen für Selbstständige und Kleinstunternehmen.
Die Beantragung der Mittel stellt sich aktuell noch schwierig dar, da z.B. die Anträge für die Beantragung der Zuschüsse für Einzelunternehmer und Kleinstunternehmen, seitens der Investionsbank Schleswig-Holstein immer noch nicht online zur Verfügung stehen.
Bitte vergesst nicht, dass es sich bei den Überbrückungskrediten der KfW-Bank, nach wie vor um eine Finanzierung handelt, bei denen Banken das Aufsichtsrecht und die Regeln der gesetzlichen Anforderungen nicht außer Kraft setzen können. Auch Überbrückungskredite erfordern eine ausführliche Prüfung der Vermögenslage, die Anhand von ausführlicher Unterlagen, wie z.B. Bilanzen, GuV usw., offengelegt werden müssen.
Falls die aktuelle Lage zu Engpässen führen sollte, sprecht mit Eurer Hausbank, die oft auch kurzfristige Lösungen anbieten, wie z.B. Tilgungsaussetzungen beim bankeigenen Darlehen.
Ansonsten stellen wir hier schon einmal ein paar Links zur Verfügung, die Euch helfen sollen, für Engpässe einigermaßen gerüstet zu sein.
Bitte nutzt die web-links zur Investitionsbank Schleswig-Holstein und der KfW-Bank, um sich aktuell über den Stand der Dinge zu informieren und ggfs. auch den Antrag auf Soforthilfe umgehend nutzen zu können, so bald dieser bei der Investitionsbank Schlweswig-Holstein online gestellt wird.
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
Bleibt alle gesund!
Mike Thiele (für den HGV-Vorstand)